Aktenzeichen 2 StR 297/14

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RCN3JDN5FRTT3YN9CW

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.12.2014

Maßregelanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefährlichkeitsprognose bei der Begehung der Anlasstaten während der stationären psychiatrischen Behandlung

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