Aktenzeichen AN 3 E 17.01814

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN3J4X5XYBDTYE8VA

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VG Ansbach: Entscheidung vom 07.09.2017

Kein Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen Errichtung einer Betonwand an der Grundstücksgrenze

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