Aktenzeichen Au 5 S 14.30639

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN3GUCBDQGSQDB94T

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VG Augsburg: Entscheidung vom 19.01.2015

vorläufiger Rechtsschutz, Abschiebungsandrohung, Asylanerkennung, sicherer Herkunftsstaat, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot, Naturkatastrophe

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