Aktenzeichen 5 TaBV 2/14

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RCN:
RCN3G8ZY9V3XQXZR4M

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LArbG Nürnberg: Entscheidung vom 24.09.2015

Betriebsrat, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Leistungen, Mitbestimmungsrecht, Mitbestimmung, Auskunft, Beschlussverfahren, Auskunftsanspruch, Vergleich, Beteiligungsrecht, Mitarbeiter, Einsichtsrecht, Zustimmung, leitender Angestellter, wiederkehrende Leistungen, Zulassung der Rechtsbeschwerde

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