Aktenzeichen 2 StR 108/15

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RCN3G8PT3E99W7TNNX

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.05.2015

Strafverfolgungsvoraussetzung: Konkludente Bejahung des öffentlichen Interesses für die Verfolgung einer einfachen Körperverletzung im Rahmen der Anklageerhebung wegen gefährlicher Körperverletzung

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