Aktenzeichen I ZB 55/13

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.02.2015

Ordnungsgeldverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch: Kostenentscheidung bei Verhängung eines geringeren als des beantragten Ordnungsgeldes - Kostenquote bei beziffertem Ordnungsmittelantrag

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