Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Freiheit der Person iVm dem Richtervorbehalt des Art 104 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung einer Strafrestaussetzung bei unzureichender Sachaufklärung - Zur Notwendigkeit der Prüfung einer Entscheidung nach § 454a StPO, wenn einer sofortigen Strafaussetzung ein durch rechtswidrige Versagung von Vollzugslockerungen bedingtes Prognosedefizit entgegensteht - hier: ungerechtfertigte Ablehnung des Vorgehens nach § 454a StPO durch Fachgericht - Zu den Anforderungen an die Feststellung eines Prognosedefizits
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