Aktenzeichen W 8 S 21.50304

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RCN:
RCN3D9NVFLT4J2T4UZ

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VG Würzburg: Entscheidung vom 17.11.2021

Sofortverfahren, Dublin-Verfahren, iranische Staatsangehörigkeit, Abschiebungsanordnung nach Dänemark, Bezugnahme auf Bundesamtsbescheid, keine systemischen Mängel im dänischen Asylsystem, Antragsablehnung in Dänemark unschädlich, keine Abschiebungshindernisse, mögliche Erkrankungen in Dänemark behandelbar, keine andere Beurteilung durch Covid-19-Pandemie

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