Aktenzeichen 40 BVGa 8/23

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RCN3CRYHWBK3FYHVQ5

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ArbG München: Entscheidung vom 18.04.2023

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, Unzulässige Rechtsausübung, Mitbestimmung des Betriebsrates, Erzwingbare Mitbestimmung, Rechtsschutzbedürfnis, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Beteiligung des Betriebsrats, Ausschluß von Schadensersatzansprüchen, Mitbestimmungswidrigkeit, Kostenentscheidung, Betriebsvereinbarung, Flexible Arbeitszeitregelung, vertrauensvolle Zusammenarbeit, Rechtsmittelbelehrung, Beschlußverfahren, Mitwirkung des Betriebsrates, Mitwirkungsrecht des Betriebsrates, Unterlassungsanspruch, Beschwerdeeinlegung, Betriebsratswahl

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