Aktenzeichen NotZ (Brfg) 20/13

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RCN3C9KM3HWCM4NSP3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.03.2014

Notarbestellungsverfahren in Berlin: Genehmigungsbedürftigkeit einer Tätigkeit des Bewerbers im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins; Prüfung der persönlichen Eignung bei fehlerhaften Angaben im vorangegangenen Bestellungsverfahren zum Notarvertreter zu Nebentätigkeiten

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