Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des Berliner Landesrechts über die Zweckentfremdung von Wohnraum im Falle von Renovierungsarbeiten (§ 2 Abs 2 Nr 4 ZwVbG ) - Begründung der Entscheidungserheblichkeit setzt insb vollständige Sachaufklärung, idR im Wege einer mündlichen Verhandlung, voraus - ungeprüfte Übernahme von Parteivorbringen nicht hinreichend
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