Aktenzeichen B 6 KA 14/22 R

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RCN:
RCN3AV9QCTL8VG8K9Q

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Bundessozialgericht: Urteil vom 23.03.2023

Vertragsärztliche Versorgung - Vorlage einer Europäischen Krankenversicherungskarte durch originäres Mitglied einer deutschen Krankenkasse als vermeintlicher Grenzgänger - keine Einzelleistungsvergütung zusätzlich zur Gesamtvergütung

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