Aktenzeichen XII ZB 572/13

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RCN:
RCN392GURZ4RYQ29QD

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.03.2015

Familiensache: Verkündungsmängel einer Entscheidung; Beginn der Beschwerdefrist bei unterbliebener Zustellung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldetem Rechtsirrtum

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