Aktenzeichen 5 B 18/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2019:151119B5B18.19.0
RCN:
RCN384GWFJC5KCNVFN

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 15.11.2019

Ordnungsgemäße Berufungsbegründung bei nicht gekennzeichneter Übernahme der Ausführungen eines Dritten

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