Aktenzeichen 2 BvR 1496/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170816.2bvr149615
RCN:
RCN37NQD5YB87RM5GY

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Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 16.08.2017

Nichtannahmebeschluss: Sachaufklärungspflichten der Fachgerichte bei Entscheidung gem § 67d Abs 6 S 1 StGB und Uneinigkeit zwischen Sachverständigem und Maßregelvollzugseinrichtung - Einholung eines Obergutachtens vorliegend nicht geboten - Erledigung der Unterbringung gem § 67d Abs 6 S 1 Alt 1 StGB nur, wenn Defektzustand iSd §§ 20, 21 StGB mit erforderlicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann

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