Aktenzeichen 2 StR 167/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:310719B2STR167.19.0
RCN:
RCN37EPMUBX9Z5SF2T

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.07.2019

Tatertragseinziehung gegen Nebenbeteiligte: Nachweis des Herrührens des eingezogenen Geldes aus inkriminiertem Vermögen

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