Aktenzeichen IX ZR 22/12

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RCN:
RCN3789QC2P5RNRE2L

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.11.2012

Insolvenz des Leistungsmittlers: Anfechtbarkeit wegen vorsätzlicher Benachteiligung gegenüber dem den Vorsatz kennenden Forderungsgläubiger; Aufleben seiner Forderung gegenüber dem mit dem Insolvenzschuldner nicht identischen Leistungschuldner

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