Aktenzeichen 4 Sa 413/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2020:0821.4SA413.20.00
RCN:
RCN3784AEJAKWT4PKU

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Coronavirus, SARS-CoV-2, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitsentgelt, Ablehnung, Kurzarbeitergeld, Antragstellung, Vereinbarung, Kurzarbeit, Feststellung, Auslegung, Anordnung, Arbeit, Unwirksamkeit, Anlage, gesetzliches Verbot, Zulassung der Revision, Beginn und Ende

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Landesarbeitsgericht Köln: Urteil vom 21.08.2020

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