Aktenzeichen 2 ARs 385/16, 2 ARs 387/16, 2 ARs 388/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:110117B2ARS385.16.0
RCN:
RCN36GJXH4X9Q6K44D

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.01.2017

Zuständigkeitsbestimmung bei Strafvollstreckung: Beendigung des Befasstseins einer Strafvollstreckungskammer im Rahmen der Bewährungsaufsicht; Wechsel des Verurteilten in eine andere Justizvollzugsanstalt

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