Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.05.2015
Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung von Parteivortrag im Zivilprozess ohne prozessuale Grundlage verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör - hier: kontradiktorisches Endurteil im Zivilprozess trotz Säumnis einer Partei
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