Aktenzeichen Au 4 K 21.1034

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RCN:
RCN34ST4TNHB6YNY47

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VG Augsburg: Urteil vom 16.11.2022

Baurecht, Schriftsatzfrist, Erklärungsnot (verneint), Bestimmtheit ohne Vermassung, Abstandsflächen, Gebot der Rücksichtnahme, Einsichtnahmemöglichkeiten, Geräuscheinwirkungen vom Kinderspielplatz

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