Markenbeschwerdeverfahren – "NRWupgrade" – zur Prüfung absoluter Schutzhindernisse – zur Begründungspflicht – zur Möglichkeit einer globalen Begründung – Fehlen einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem angemeldeten Dienstleistungsverzeichnis – Zurückverweisung an das DPMA – Kostenentscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
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