Aktenzeichen 1 StR 626/12

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RCN337RUTRGHRLAVY3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.06.2013

Strafbarkeit eines Baukolonnenführers wegen Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt bei Beschäftigung von Schwarzarbeitern sowie Strafbarkeit eines Mitwirkenden wegen Beihilfe

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