Aktenzeichen 5 StR 467/10

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RCN2ZSXZQPZJ2PMU4T

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.04.2011

Revision im Strafverfahren: Vorabentscheidung des Bundesgerichtshofs über die Zulässigkeit wegen unwirksamen Rechtsmittelverzichts des Angeklagten

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.02.2011

Strafverfahren: Unwirksamkeit einer Rechtsmittelverzichtserklärung

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