Aktenzeichen W 3 E 22.1238

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RCN:
RCN2Z6TW7TJLLQ5YDU

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VG Würzburg: Entscheidung vom 12.08.2022

Einstweiliger Rechtsschutz, Kinder- und Jugendhilferecht, Eingliederungshilfe, Alltagsassistenz, Schulbegleitung, Heilpädagogische Tagesstätte, Therapeutisches Reiten, Wegekosten, kein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht, Entscheidungsreife, fehlende, Mitwirkung, Ungeeignetheit der Hilfe, Verdichtung des Beurteilungsspielraums der Behörde, keine, Teilbedarf, kein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht

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