Aktenzeichen 1 BvR 2681/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20140515.1bvr268111
RCN:
RCN2YCE4X875TLHC9H

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 15.05.2014

(Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 und Art 3 Abs 1 GG durch die Stichtagsregelung der §§ 1b Abs 1 iVm 30f Abs 1 S 1 BetrAVG, nach der nach dem 01.01.2001 gegebene Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach kürzerer Betriebszugehörigkeitsdauer unverfallbar werden können als vor dem 01.01.2001 gegebene Zusagen – zur Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtbeachtung der Vorlagepflicht nach Art 276 Abs 3 AEUV)

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