Aktenzeichen 34 Wx 131/20

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RCN:
RCN2Y52CSRWKVRXHA2

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OLG München: Entscheidung vom 15.06.2020

Fortdauernde Wirksamkeit der durch den Eigentümer erklärten Zustimmung nach § 5 Abs. 1 ErbbauRG bei Wechsel in der Zustimmungsberechtigung

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