Aktenzeichen VI ZR 340/13

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RCN2WZHSLSAHNVJRH9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.01.2014

Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Nachweis eines Ursachenzusammenhangs zwischen einer Fehlbehandlung und einer Querschnittslähmung; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Nichtberücksichtigung eines für den Geschädigten günstigeren Sachverständigengutachtens

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