Aktenzeichen B 6 KA 49/09 B

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2010:050510BB6KA4909B0
RCN:
RCN2WRJWWTGAVHH94V

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Bundessozialgericht: Beschluss vom 05.05.2010

Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtvorliegen - Verfahrensmangel - Versagung der Bestellung eines besonderen Vertreters - Entscheidung über Prozessfähigkeit

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