Aktenzeichen 22 ZB 23.1125

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RCN2VUXWV75GE7RPV2

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VGH München: Entscheidung vom 17.08.2023

Dezemberhilfe, Hinreichende Differenzierung bei der Gewährung von Billigkeitsleistungen für Dienstleistungs- und Einzelhandelsunternehmen

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