Aktenzeichen III ZR 333/09

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RCN2VQKS9BK9C654EQ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.09.2010

Revisionszulassung im Schadensersatzprozess eines Kapitalanlegers: Frage der Prospektverantwortlichkeit als Hintermann oder Mitinitiator als Zulassungsgrund; Anrechnungsfähigkeit außergewöhnlicher Steuervorteile aus dem Anlagegeschäft

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