Wechselseitige Berufungen von Kläger und Beklagter, übereinstimmende Erledigterklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache nach zuvor erfolgter, den Eintritt von Teilrechtskraft bewirkender Berufungsrücknahme der Beklagten, Einstellung des zurückgenommenen Berufungsverfahrens und des nach der Berufungsrücknahme der Beklagten noch anhängigen Klageverfahrens, unter Berücksichtigung eingetretener Teilrechtskraft gequotelte Kostengrundentscheidung.
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