Aktenzeichen V ZB 109/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:071217BVZB109.17.0
RCN:
RCN2VHHNB6TF4BTGXL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.12.2017

Zwangsversteigerungssache: Neubewertung des Verkehrswertes nach Eintritt der formellen Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses

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