Aktenzeichen W 8 K 22.50256

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RCN2V9PNX8VVBW9JFB

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VG Würzburg: Urteil vom 07.11.2022

Dublin-Verfahren, iranische Staatsangehörigkeit, Ablehnung des Asylantrages in Österreich, Abschiebungsanordnung nach Österreich, keine systemischen Mängel in Österreich, Verlängerung der Überstellung auf 18 Monate wegen Flüchtigseins, wiederholtes Untertauchen, keine Abschiebungsverbote, kein Erscheinen in der mündlichen Verhandlung

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