Aktenzeichen V ZR 93/12

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.07.2013

Bereicherungsanspruch des berechtigten Grundstücksbesitzers wegen der Vornahme von Bauarbeiten in begründeter Erwartung künftigen Eigentumserwerbs; Unschlüssigkeit der Bereicherungsklage wegen unzureichenden Sachvortrags zum Gegenstand des Bereicherungsanspruchs

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