Aktenzeichen 6 C 24/12

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RCN2UDDH6URWEW2PA3

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 11.12.2013

Begriff des Unternehmens in § 3 Nr. 29 TKG 2004; Umfang der drittschützenden Wirkung von § 21 TKG 2004; zur Zulassung von Nutzungs- und Kooperationsmöglichkeiten i.S.v. § 21 Abs. 2 Nr. 6 TKG 2004; Gebot der Konfliktbewältigung bei der Ausübung von Regulierungsermessen; Regulierungsziele bei der Anordnung der getrennten Rechnungsführung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004; Verhältnis von angeordnetem Bestandsschutz und Regulierungsperiode; Regulierungsverpflichtung bei Prognoseentscheidung

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