(Verlustvortrag nach Verschmelzung von Schwestergesellschaften (Altfall) - Steuerpolitische Maßnahmen gegen die missbräuchliche Nutzung von Verlusten in Umwandlungsfällen - Beurteilung der Angemessenheit einer Gestaltung - Anwendungsbereich von § 42 AO a.F.)
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