Vertragsärztliche Versorgung - Onkologie-Vereinbarung - Herabsetzung der Anforderungen durch Partner der Gesamtverträge bezogen auf Patientenzahlen - Mindestumfang der ärztlichen Tätigkeit - keine Kompensation der sich daraus ergebenden Folgen durch gesetzlich nicht vorgesehene Kriterien
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