Aktenzeichen 37 O 13490/20

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LG München I: Urteil vom 13.08.2021

Coronavirus, SARS-CoV-2, Unterlassungsanspruch, AGB, Klagebefugnis, Abmahnung, Umsatzsteuer, Zeitpunkt, Marktverhaltensregelung, Absenkung, Unterlassungsantrag, Bindungswirkung, Ablehnung, Anlage, Abmahnkosten, Beurteilung, Sinn und Zweck, kein Anspruch, Rechtsprechung des BGH

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