Aktenzeichen 20 NE 21.1059

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VGH München: Entscheidung vom 30.04.2021

Coronavirus, SARS-CoV-2, Anspruch, Wesentlichkeitstheorie, Schule, Anordnung, Antragsteller, Rechnung, Bestimmtheitsgrundsatz, Parlamentsvorbehalt, unanfechtbar, Verwerfungsmonopol, Gesetz, GG, Landesebene, kraft

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