Aktenzeichen W 1 K 20.902

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN2RRZVS7JFLYTH28

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VG Würzburg: Urteil vom 01.06.2021

Subsidiarität der Feststellungsklage, Versteckte Normenkontrolle, laufbahnmäßige Ungleichbehandlung im Polizeidienst, Verzicht auf dreijährige hauptberufliche Tätigkeit als Qualifikationsvoraussetzung bei Beamten des technischen Computer- und Internetkriminaldienstes

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