Aktenzeichen II B 86/10

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RCN2QMWD5V396VQSVW

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 29.08.2011

Rechtsschutz des Versicherungsnehmers bei Steuerentrichtung durch Versicherungsunternehmen - Keine öffentlich-rechtliche Stellung des Versicherers - Zulässigkeit der Klageerhebung vor Abschluss des Vorverfahrens - Versicherungssteuer ist keine Mehrwertsteuer - Keine grundsätzliche Bedeutung wegen "fiskalpolitischer Breitenwirkung"

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