Aktenzeichen 3 StR 343/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:200421B3STR343.20.0
RCN:
RCN2QDUCYQ93MCLV4V

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.04.2021

Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug: Gewerbsmäßiges Handeln des Gehilfen

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