Aktenzeichen 5 StR 189/13

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RCN2Q4624BEE35B4VN

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.05.2013

Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Verbot der Kontaktaufnahme zu Kindern und Jugendlichen und des Aufsuchens von Orten, an denen Kinder und Jugendliche sich üblicherweise aufzuhalten pflegen

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