(Vertragsärztliche Vergütung - Honorarforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine in der Rechtsform einer GbR geführte Laborgemeinschaft - Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis - Ausnahme vom Gebot der persönlichen Leistungserbringung nach § 25 Abs 3 BMV-Ä gilt nicht für Ärzte für Laboratoriumsmedizin ohne unmittelbaren Patientenkontakt - Verfassungsmäßigkeit)
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