Aktenzeichen 5 StR 186/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:140921B5STR186.21.0
RCN:
RCN2PKKXN6YFTJZZBC

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.09.2021

Strafzumessung bei verminderter Schuldfähigkeit: Strafschärfende Berücksichtigung der Tatausführung

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