Aktenzeichen VIa ZR 542/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:101022UVIAZR542.21.0
RCN:
RCN2PGAKM9VJ8QAM8K

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.10.2022

Haftung des Kraftfahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Anwendung der Grundsätze der Vorteilsausgleichung auf den Restschadensersatzanspruch

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