Aktenzeichen 1 B 26/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2015:210715B1B26.15.0
RCN:
RCN2PAKWUFBG67N2ZM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 21.07.2015

Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen Interessen; Ausweisung eines Ausländers nach einer strafrechtlichen Verurteilung

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