Aktenzeichen B 2 U 9/21 R

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RCN:
RCN2P4MNBFLS8TRN9T

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Bundessozialgericht: Urteil vom 22.06.2023

Gesetzliche Unfallversicherung - Anerkennung einer Hepatitis-B-Infektion als Berufskrankheit bei Feuerwehrleuten - ehrenamtliches Mitglied der freiwilligen Feuerwehr - besonders erhöhte Infektionsgefahr - Übertragungsgefahr in Gestalt einer hohen Infektiosität - Vergleichbarkeit mit Infektionsrisiko im Gesundheitsdienst und in der freien Wohlfahrtspflege - typisierter Ursachenzusammenhang - möglicher Gegenbeweis

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