Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit, Verstoß gegen infektionsschutzrechtliche Vorschriften, ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Vorschriften zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gaststätten auch vor Inkrafttreten des § 28a IfSG
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